Garantiepolitik

Die Specialized Fabrication Group LLC und ihre Tochtergesellschaften (zusammen "SFE Group") garantieren ("Eingeschränkte Garantie") dem Käufer eines von der SFE Group hergestellten Produkts ("Produkt" oder "Produkte"), dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer und während der unten definierten Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen. Wenn ein Produkt nicht der eingeschränkten Garantie entspricht, repariert oder ersetzt die SFE-Gruppe oder ein von der SFE-Gruppe autorisierter Dritter das defekte Produkt im Umfang der Nichtkonformität, wenn der Käufer die SFE-Gruppe unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der Garantiezeit schriftlich über die Nichtkonformität oder den Mangel informiert.

Gewährleistungsfrist bedeutet: (a) zwölf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Käufer für alle Produkte, die unter den Markennamen B&B™, Bortech®, Calder®, Climax®, Fit-up Pro™, H&S Tool®, Mathey Dearman®, Magnatech®, PPM™ oder TAG™ verkauft werden; (b) zwölf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Kunden für Schweißgeräte und elektrische Teile, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden; (c) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer für mechanische Teile, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden; und (d) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer für Kreissägenrahmen, die unter der Marke Axxair® verkauft werden und die [SKU-Nummer] 81/121/122/171/172/222/322/421/521/721/1100 tragen.

Die eingeschränkte Garantie ist die einzige Garantie der SFE Group in Bezug auf ein Produkt, und die SFE Group lehnt ausdrücklich alle anderen Zusicherungen und Garantien jeglicher Art in Bezug auf ein solches Produkt ab, sei es ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich jeglicher Garantie der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. die hierin enthaltenen Rechtsmittel und Beschränkungen sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers für Leistungsprobleme mit dem Produkt.

In keinem Fall haftet die SFE-Gruppe für entgangenen Gewinn, Verlust oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, Datenverlust, Kosten für die Beschaffung von Ersatz oder Ersatzprodukten, Unterbrechung des Dienstes oder besondere, exemplarische, strafende, indirekte, Folge- oder Nebenschäden, und in keinem Fall haftet die SFE-Gruppe gegenüber dem Käufer oder den Kunden des Käufers (falls vorhanden) insgesamt über den Betrag hinaus, den der Käufer an die SFE-Gruppe für das fehlerhafte Produkt gezahlt hat, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig, selbst wenn die SFE-Gruppe auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Die eingeschränkte Garantie gilt nicht für:

Jedes Produkt, das (a) unsachgemäßem Gebrauch, Vernachlässigung, Missbrauch, Unfällen oder unsachgemäßen Änderungen, Installationen, Reparaturen oder Wartungen unterliegt, die nicht von SFE Group verursacht wurden; (b) für einen anderen Zweck als den, für den das Produkt konzipiert wurde, verwendet wird; (c) entgegen geltendem Recht verwendet wird; (d) entgegen den Sicherheits- und anderen Anweisungen verwendet wird, die von SFE Group in Form von Produktsicherheitshinweisen, Warnungen, Anweisungen und Schulungsmaterialien, Handbüchern, Videobändern oder ähnlichen Materialien bereitgestellt werden; oder (e) von einer anderen Person als SFE Group oder einem autorisierten Vertreter von SFE Group repariert oder verändert wird.

Die SFE-Gruppe übernimmt keine Garantie für Materialien und Komponenten von Drittanbietern, die die dokumentierten Inspektions- und/oder Testanforderungen der SFE-Gruppe bestanden haben. Alle Garantien von Drittanbietern von Materialien und/oder Komponenten in Bezug auf Materialien und Komponenten, die in den Produkten enthalten sind, werden hiermit von der SFE-Gruppe an den Kunden abgetreten, soweit es der SFE-Gruppe gesetzlich erlaubt ist.